Ausbildung zum „Medizinischen Masseur“
Mit Abschluss der medizinischen Masseur-Ausbildung besteht die Möglichkeit zur Heilmasseur-Ausbildung und in Folge zur Weiterbildung zum Physiotherapeut.
Garantierter Ausbildungsbeginn am 11.09.2023 bis 10.09.2024 (Kursn.: MM/23/2)
weitere Termine: Garantierter Ausbildungsbeginn am oder 11.03.2024 bis 10.03.2025 (Kursn.: MM/24/1) oder 09.09.2024 bis 08.09.2025 (Kursn.: MM/24/2) oder 10.03.2025 bis 08.03.2026 (Kursn.: MM/25/1)
Eine zeitgemäße Basisausbildung ist die zur Medizinischen Masseurin bzw. zum Medizinischen Masseur nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002) und der Medizinischen Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV, BGBl. II VO 250/2003). Nach der positiv abgeschlossenen Ausbildung können Sie in einem Dienstverhältnis in Kliniken, Instituten für Physikalische Medizin, in Reha Zentren, Kuranstalten sowie in Hotels und bei Gewerblichen Masseuren angestellt arbeiten. Die Ausbildung zum Medizinischen Masseur ist Grundlage für die Weiterbildung und Aufschulung zum Heilmasseur und in weiterer Folge zum Physiotherapeut. Sie gilt für alle Ausbildungen im Bereich der Massagetechniken und ist somit DIE BASIS für den beruflichen Erfolg.