Kneippiade 2023
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Ausbildung nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz. Die Ausbildung zum Medizinischen Masseur dient auch als Grundlage für die Weiterbildung und Aufschulung zum Heilmasseur. Voraussetzung: Mindestalter 17 Jahre, ärztliches Attest über gesundheitliche Eignung und polizeiliches Führungszeugnis. Dauer der gesamten Ausbildung 1 Jahr.
Ausbildung nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz. Nach positiv abgeschlossener Ausbildung kann man freiberuflich in seiner eigenen Praxis behandeln. Voraussetzungen: Berufsberechtigung Medizinischer Masseur, ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung und polizeiliches Führungszeugnis. Dauer der Ausbildung 6 Monate!
In Österreich darf nur ein/e Heilmasseur/in oder Medizinische/r Masseur/in Kranke behandeln. Grundvoraussetzung ist die Teilnahme an einer Ausbildung, die Ihnen von uns bestätigt wird.
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