Ausbildung zum „Medizinischen Masseur“
Unter bestimmten Voraussetzungen Quereinstieg möglich!
Mit Abschluss der medizinischen Masseur-Ausbildung besteht die Möglichkeit zur Heilmasseur-Ausbildung und in Folge zur Weiterbildung zum Physiotherapeut.
(Für das Pflichtpraktikum kann es Lohn geben.)
Garantierter Ausbildungsbeginn am 16.03.2026 bis 08.03.2027 (Kursn.: MM/26/1)
Garantierter Ausbildungsbeginn am 21.09.2026 bis 20.09.2027 (Kursn.: MM/26/2)
Eine zeitgemäße Basisausbildung ist die zur Medizinischen Masseurin bzw. zum Medizinischen Masseur nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002) und der Medizinischen Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV, BGBl. II VO 250/2003). Nach der positiv abgeschlossenen Ausbildung können Sie in einem Dienstverhältnis in Kliniken, Instituten für Physikalische Medizin, in Reha Zentren, Kuranstalten sowie in Hotels und bei Gewerblichen Masseuren angestellt arbeiten. Die Ausbildung zum Medizinischen Masseur ist Grundlage für die Weiterbildung und Aufschulung zum Heilmasseur und in weiterer Folge zum Physiotherapeut. Sie gilt für alle Ausbildungen im Bereich der Massagetechniken und ist somit DIE BASIS für den beruflichen Erfolg.

